Gründe für eine vorbeugende Weisheitszahnentfernung
- wenn andere Maßnahmen unter Narkose vorgenommen werden und eine erneute Narkose zur Entfernung eines Weisheitszahnes durchgeführt werden müsste
- bei geplanter prothetischer Versorgung, wenn ein sekundärer Durchbruch aufgrund der weiteren Atrophie des Alveolarkammes/Zurückbilden des Knochens bzw. aufgrund der Druckbelastung durch herausnehmbaren Zahnersatz zu erwarten steht
- zur Vereinfachung der kieferorthopädischen Zahnbewegungen und/oder zur Erleichterung der kieferorthopädischen Retention
- bei Resorptionen an benachbarten Zähnen (s.o.)
- wenn der gekippte Weisheitszahn eine manifeste Störung der dynamische Okklusion/Biss-Situation darstellt
- zur prophylakt. Zahnentfernung z. Bsp. vor längeren Aufenthalten in Regionen mit fehlender Verfügbarkeit medizinischer Versorgung