Eine dreidimensionale Bildgebung ist vor einer Weisheitszahnentfernung nicht erforderlich, wenn im 2-dimensionalen Röntgenbild/OPT radiologisch keine Hinweise auf eine besondere Risikosituation vorliegen.
Eine CT/DVT-Diagnostik kann indiziert sein, wenn in der 2-dimensionalen radiologischen Untersuchung/OPT Hinweise auf eine unmittelbare Lagebeziehung zu Risikostrukturen (z.Bsp. Gefühlsnerv/N.alv.inf.) vorhanden sind und gleichzeitig aus Sicht des Behandlers weitere räumliche Informationen entweder für die Risikoaufklärung des Patienten, Eingriffsplanung (z.Bsp. Trennen des Zahnes, Art der Knochenentfernung...) oder auch für die intra-operative Orientierung erforderlich sind.