Gründe für eine vorbeugende Weisheitszahnentfernung
wenn andere Maßnahmen unter Narkose vorgenommen werden und eine erneute Narkose zur Entfernung eines Weisheitszahnes durchgeführt werden müsste
bei geplanter prothetischer Versorgung, wenn ein sekundärer Durchbruch aufgrund der weiteren Atrophie des Alveolarkammes/Zurückbilden des Knochens bzw. aufgrund der Druckbelastung durch herausnehmbaren Zahnersatz zu erwarten steht
zur Vereinfachung der kieferorthopädischen Zahnbewegungen und/oder zur Erleichterung der kieferorthopädischen Retention
bei Resorptionen an benachbarten Zähnen (s.o.)
wenn der gekippte Weisheitszahn eine manifeste Störung der dynamische Okklusion/Biss-Situation darstellt
zur prophylakt. Zahnentfernung z. Bsp. vor längeren Aufenthalten in Regionen mit fehlender Verfügbarkeit medizinischer Versorgung