Gründe für die medizinisch notwendige Weisheitszahnentfernung
- bei akuten oder chronischen Infektionen (sog. Dentitio difficilis)
- bei Zahnkaries bis zum Zahnnerv des Weisheitszahnes reichend
- bei schwer kariös zerstörten Zähnen oder nicht behandelbarer Pulpitis
- bei manifesten pathologischen Strukturen in Zusammenhang mit Zahnsäckchen (z. B. Zyste, Tumor) oder dem Verdacht auf derartige Veränderungen
- im Zusammenhang mit der Behandlung von/und Begrenzung des Fortschreitens von Zahnfleischerkrankungen
- bei Zähnen, die bei der kieferorthopädischen und rekonstruktiven Chirurgie stören
- bei Zähnen im Bruchspalt bei Unterkieferbrüchen die die Behandlung erschweren
- bei der Verwendung des Zahnes zur Transplantation/Zahnverpflanzung